Brauche ich für die osteopathische Behandlung eine ärztliche Verordnung?
Gesetzlich versichert:
Möchten Sie die Behandlungen mit der GKV abrechnen, benötigen sie eine ärztliche Verordnung.
Privat versichert:
Wenn Ihr Osteopath auch Heilpraktiker mit Abschluss ist, wird keine ärztliche Verordnung benötigt.